Spezialthemen

Spezialthemen im Bereich der Bewertung


Ich erstelle allgemein anerkannte Verkehrswertgutachten. 
Die Erstberatung ist unverbindlich und kostenlos.
Erbschaft und Schenkungssteuer

Wird Ihnen durch einen Erbfall oder im Rahmen einer Schenkung eine Immobilie übertragen, so sind Sie jenseits der Freibeträge zur Entrichtung von Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer verpflichtet. Der Wert der Immobilie zum Zeitpunkt des Erbfalls oder der Schenkung dient als Bemessungsgrundlage für die zu zahlende Steuer.

Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts
Liegt bereits eine Bewertung durch das Finanzamt vor, so kann im Rahmen einer Öffnungsklausel nach § 198 BewG (Bewertungsgesetz) ein niedrigerer gemeiner Wert durch ein Sachverständigengutachten nachgewiesen werden. Auch kann es sinnvoll sein, bereits mit der Steuererklärung ein Sachverständigengutachten einzureichen.
Je nach Art des Objektes kommen dabei die einschlägigen Wertermittlungsverfahren zur Anwendung: das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren, das Sachwertverfahren.

In einem Sachverständigengutachten werden alle wertbeeinflussenden Umstände berücksichtigt wie zum Beispiel Baumängel, Bauschäden, Instandhaltungsrückstau, Grunddienstbarkeiten, personenbezogene Nutzungsrechte wie z.B. Nießbrauch etc.

Mit der richtigen Planung Steuern sparen
Im Rahmen einer Vorabprüfung berate ich Sie gerne, ob eine Begutachtung sinnvoll ist. Dabei ist es unabdingbar, ihren Steuerberater mit einzubeziehen.
 
Schiedsgutachten

Stehen zwei Vertragsparteien vor dem Problem, eine Meinungsverschiedenheit nicht unter sich lösen zu können, besteht die Möglichkeit, die Streitfrage durch ein Schiedsgutachten zu klären. Streitigkeiten entstehen dann, wenn die Rahmenbedingungen der Rechte und Pflichten der Vertragspartner unklar sind oder sie durch veränderte Umstände im Vertrag angepasst werden müssen.
Das herausragende Merkmal ist, dass das Ergebnis des Sachverständigen für beide Parteien verbindlich ist. Ein Schiedsgutachten kann nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen von einem Gericht aufgehoben werden. 

Vermeiden Sie teure Gerichtsverfahren
Durch ein Schiedsgutachten lassen sich langwierige Gerichtsverfahren, die oftmals mit hohen Kosten verbunden sind, vermeiden. Als geprüfte Sachverständige übernehme ich die zuverlässige und unparteiische Erstellung eines Schiedsgutachtens. Meinungsverschiedenheiten lassen sich durch ein Schiedsgutachten unkompliziert aus der Welt schaffen. 
 
Rechte und Belastungen

Dienstbarkeiten
Grunddienstbarkeiten wie zum Beispiel Wegerechte, Überbaurechte, Geh- und Fahrtrechte sowie beschränkt persönliche Dienstbarkeiten wie beispielsweise Wohnungsrechte, Nießbrauchrechte, Erbbaurecht oder Leitungsrechte für Versorgungsunternehmen können den Wert einer Immobilie stark beeinflussen. Dasselbe gilt für öffentlich rechtliche Beschränkungen wie planungsrechtliche Regelungen, Denkmalschutz oder Baulasten. 
Da sich auch in diesem Bereich kaum oder keine Vergleichswerte heranziehen lassen, ist die Ermittlung von Wertminderungen oftmals sehr komplex. Dabei gilt es Auswirkungen von Elektrosmog genauso zu würdigen wie Einschränkungen für die bauliche oder sonstige Nutzung des Grundstücks.
Sprechen Sie mich gerne persönlich an. Ich berate Sie unverbindlich und kläre alle Ihre Fragen.

Kontakt aufnehmen
Share by: